Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller/Auftraggeber/Kunde und Pro-Plans – Tobias Naumer – gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich diese Bedingungen. Dies gilt auch dann, wenn im Auftrag des Bestellers eigene Einkaufsbedingungen enthalten sind.

Inhalt

§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Dienstleistungen
§ 3. Angebot/Vertragsschluss
§ 4. Vertragsgegenstand, Zuarbeit, Mitwirkungspflichten
§ 5. Verzug und Nichterfüllung
§ 6. Zahlungen und Gebühren
§ 7. Unsicherheitseinrede
§ 8. Abnahme
§ 9. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Veränderung von Konstruktions Ergebnissen
§ 10. Gewährleistung, Haftung
§ 11. Vertraulichkeit und Datenschutz
§ 12. Kündigung
§ 13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
§ 14. Salvatorische Klausel

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Die Geschäftsbedingungen von Pro-Plans – Tobias Naumer gelten ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB. Abweichende Bedingungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Pro-Plans und Kunden, sofern es sich um Geschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

2. Dienstleistungen

2.1 Pro-Plans bietet Konstruktionsdienstleistungen für Tischlereien (z.B. 2D/3D CAD-Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Stücklisten, CNC-Daten) und behält sich das Recht vor, Dienstleistungen zu ändern oder einzustellen.

2.2 Pro-Plans bietet Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Tischler, Innenausbauer und Handwerksbetriebe zur Prozessoptimierung. Online-Seminare enthalten Vorlagen, Leitfäden und regelmäßige Live-Gruppen-Calls.

2.3 Dienstleistungen von Pro-Plans werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht,
ohne Garantien oder Zusicherungen, es sei denn, schriftlich vereinbart.

2.4 Dienstleistungen erfolgen in der Regel per E-Mail, Telefon oder wie zwischen Kunde und Pro-Plans vereinbart. Vor-Ort-Dienstleistungen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
verpflichtend.

3. Angebot/Vertragsschluss

3.1 Pro-Plans-Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht durch Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung unter Pro-Plans-Bedingungen.

3.2 Angebotsbedingungen gelten bis zu 7 Tage nach Angebotsabgabe, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

3.3 Für das Angebot sind vom Auftraggeber bereitgestellte Zeichnungen, Vorschläge, Entwürfe, CAD-Daten und sonstige Unterlagen maßgeblich.

3.4 Änderungen nach Auftragserteilung führen zu Nachberechnungen und Preiserhöhungen, unabhängig vom ursprünglichen Preis und Umfang.

3.5 Bei Rücktritt des Auftraggebers werden entstandene Aufwendungen in Rechnung gestellt. Pro-Plans behält sich 25 % pauschalierten Schadenersatz vom Rest Auftragsvolumen vor. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten

§ 4. Vertragsgegenstand, Zuarbeit, Mitwirkungspflichten

4.1 Gegenstand dieser AGB sind Konstruktion Komponenten-Erstellung für Bauprojekte, Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Handwerksbetriebe. Die Leistungskomponenten werden im Angebot definiert.

4.2 Pro-Plans liefert die fertigen Arbeiten in vereinbarter Form, standardmäßig elektronisch im PDF-Format. Andere Formate werden auf Wunsch und ohne Verpflichtung bereitgestellt.

4.3 Der Auftraggeber stellt Pro-Plans erforderliche Zeichnungen und Dateien zur Verfügung und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Pro-Plans prüft nicht die Eignung der Unterlagen für den Verwendungszweck.

4.4 Der Auftraggeber unterstützt Pro-Plans, stellt notwendige Informationen bereit und prüft Vorschläge umgehend. Beanstandungen und Änderungswünsche sind zügig mitzuteilen.

4.5 Pro-Plans dürfen Subunternehmer beauftragen, ohne den Auftraggeber darüber zu informieren. Pro-Plans haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags durch den Subunternehmer

5. Verzug und Nichterfüllung

5.1 Pro-Plans sind an vereinbarte Termine gebunden. Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, gehen zu dessen Lasten.

5.2 Der Auftraggeber stellt Pro-Plans alle Unterlagen für die termingerechte Auftragsabwicklung unverzüglich und auf Aufforderung zur Verfügung.

5.3 Termine gelten als Näherung Angaben, es sei denn, es wurde ein schriftlicher Fixtermin vereinbart

§ 6. Zahlungen und Gebühren

6.1 Die Preise für Pro-Plans Dienstleistungen sind auf der Webseite oder im schriftlichen Vertrag angegeben. Zusätzliche Kosten wie Versand, Steuern oder Gebühren können anfallen.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Vertragspreise. Die Abrechnung erfolgt stundenbasiert, pauschal oder nach Paketen.

6.3 Zahlungen können per Überweisung oder anderen akzeptierten Methoden erfolgen. Zahlungsfristen sind: a) für Konstruktionsdienstleistungen: innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung, falls nicht anders vereinbart. Skontoabzug nur bei schriftlicher Vereinbarung. b) für Coaching- und Beratungsdienstleistungen: unmittelbar nach Buchung/Auftragserteilung, falls nicht anders vereinbart. Verzugszinsen betragen 15 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p. a. Höherer Verzugsschaden inkl. Inkasso- und Anwaltskosten bleibt vorbehalten.

6.4 Stornierungsregeln für Coaching- und Beratungsdienstleistungen:
a) Volle Rückerstattung bei Stornierung innerhalb 24 Stunden nach Buchungsbestätigung/Bezahlung.
b) 50 % Stornogebühr bei Stornierung innerhalb 48 Stunden nach Buchungsbestätigung/Bezahlung.
c) Keine Rückerstattung bei Stornierung nach 48 Stunden nach Buchungsbestätigung/Bezahlung.

6.5 Pro-Plans behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website oder anderweitig bekannt gegeben. Weiterer Dienstleistungsbezug nach Preiserhöhung gilt als Zustimmung. Begründete Preiserhöhungen sind nach drei Monaten Vertragslaufzeit möglich.

6.6 Pro-Plans können Dienstleistungen bei höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen vorübergehend oder dauerhaft einstellen.

6.7 Mehraufwand, z. B. durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche oder Änderungen an abgenommenen Leistungen, ist gesondert zu vergüten. Änderungs- oder Ergänzungswünsche bei abgenommenen oder fertiggestellten Leistungen müssen nicht berücksichtigt werden, können jedoch zusätzliche Gebühren verursachen.

§ 7. Unsicherheitseinrede

7.1 Erfährt Pro-Plans nach Vertragsschluss von der mangelnden Leistungsfähigkeit des Auftraggebers, ist Pro-Plans berechtigt, die eigenen vertraglichen Leistungen einzustellen und Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen.

7.2 Die Unsicherheitseinrede bezüglich der Leistungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber auf Aufforderung hin entsprechende Sicherheiten stellt.

8. Abnahme

8.1 Der Auftraggeber hat nach Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistungen durch Pro-Plans zwei Wochen Zeit, die Leistung durch eine entsprechende Erklärung abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen.

8.2 Mit Fertigstellung der gesamten Konstruktion gemäß den vertraglichen Vorgaben ist der Auftraggeber verpflichtet, das Projekt durch eine Erklärung in Textform oder per E-Mail abzunehmen. Erfolgt keine Reaktion innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung und Zuleitung durch Pro-Plans, gilt das gesamte Projekt als abgenommen.

8.3 Pro-Plans weist den Kunden bei Zuleitung der Unterlagen darauf hin, dass die Abnahme erfolgen soll und bei ausbleibender Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen die Abnahmefiktion eintritt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Rahmen der Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

§ 9. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Veränderung von Konstruktions Ergebnissen

9.1 Der Auftraggeber darf das urheberrechtlich geschützte Eigentum der Mitarbeiter von Pro-Plans nur im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte verwenden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von Pro-Plans gefertigten Unterlagen geistiges Eigentum von Pro-Plans und sind urheberrechtlich geschützt.

9.2 Eine Verwendung durch oder Weitergabe an Dritte ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Bei Zuwiderhandlung gehen die Ansprüche gegen den Auftraggeber auch auf den Dritten über.

9.3 Verliert der Auftraggeber vor der endgültigen Bezahlung seine Zahlungsfähigkeit, ist Pro-Plans berechtigt, die Herausgabe der Vertragssachen zu verlangen. Die weitere Verwendung von aus der Vertragssache hervorgehenden Daten und Aufzeichnungen, die dem geistigen Eigentum zufallen, ist urheberrechtlich untersagt.

9.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von Pro-Plans erstellten Leistungsinhalte fortzuentwickeln oder zu verändern. Bei Zuwiderhandlung übernimmt Pro-Plans für daraus entstehende Fehler keine Haftung. Der Auftraggeber hat Pro-Plans im Falle einer Inanspruchnahme nach Veränderung auf erstes Anfordern von der Haftung gegenüber Dritten freizustellen.

9.5 Werden von Dritten Veränderungen in den von Pro-Plans gefertigten technischen Unterlagen vorgenommen oder von diesen abgewichen, stellt sich Pro-Plans von allen Schäden frei, die damit in Verbindung stehen. Die Beweislast obliegt dem Auftraggeber.

9.6 Pro-Plans haften nicht für Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden.

9.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pro-Plans bei einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten schadlos zu halten und von allen Schäden und Kosten freizustellen, die sich daraus ergeben.

§ 10. Gewährleistung, Haftung

10.1 Pro-Plans haftet gemäß gesetzlichen Bestimmungen für Mängel an Leistungen. Bei Abweichungen von vertraglichen Anforderungen ist Pro-Plans unverzüglich zu informieren.

10.2 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt Pro-Plans keine Haftung. Eine Rechtskonformität Prüfung ist nicht verpflichtend. Der Auftraggeber stellt Pro-Plans bei Rechtsverstößen, die in seiner Verantwortung liegen, von Haftung frei.

10.3 Pro-Plans behebt Mängel selbst und hat Anspruch auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche. Ohne Kenntnissetzung und Nachbesserungsmöglichkeit haftet Pro-Plans nicht für Kosten und Schäden bei Mängelbehebung durch Dritte oder den Auftraggeber.

10.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pro-Plans nur für vertragswesentliche Pflichtverletzungen, Personenschäden und gemäß Produkthaftungsgesetz. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, auch für Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer.

10.5 Pro-Plans haftet nicht für Schäden durch Fahrlässigkeit oder versehentliches Handeln, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für indirekte oder Folgeschäden. Die Haftung ist auf den vom Kunden gezahlten Betrag für die betreffende Dienstleistung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Pro-Plans behandelt vertrauliche Informationen vertrauenswürdig und gibt sie ohne schriftliche Zustimmung des Kunden oder gesetzliche Verpflichtung nicht an Dritte weiter.

11.2 Der Kunde stellt die rechtskonforme Verarbeitung vertraulicher Informationen gemäß Datenschutzgesetzen sicher.

11.3 Pro-Plans dürfen Vertraulichkeitspflichten an beteiligte Dritte im erforderlichen Umfang weitergeben.

11.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Vertragsende fort.

11.5 Bei Verstößen des Kunden gegen die Vertraulichkeitspflicht kann Pro-Plans diese beenden.

11.6 Pro-Plans verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß Datenschutzgesetzen und verwendet sie ausschließlich für vereinbarte Dienstleistungen.

11.7 Ohne schriftliche Zustimmung des Kunden oder gesetzliche Verpflichtung gibt Pro-Plans personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.

11.8 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten.

11.9 Pro-Plans schützen Kundendaten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.

11.10 Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Pro-Plans zu, einschließlich der Übermittlung an Dritte wie Zahlungsabwickler oder IT-Dienstleister.

§ 12. Kündigung

12.1 Pro-Plans und der Kunde können das Vertragsverhältnis schriftlich kündigen. Für den Konstruktionsbereich beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Ende des vereinbarten Dienstleistung Zeitraums. Im Bereich des Coachings beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls vier Wochen zum Ende des vereinbarten Dienstleistungszeitraums.

12.2 Bei einer Kündigung des Kunden vor Abschluss der vereinbarten Dienstleistungen kann Pro-Plans dem Kunden für bereits erbrachte Dienstleistungen in Rechnung stellen.

12.3 Bei Kündigung durch Pro-Plans kann eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden.

12.4 Bei Kündigung durch Pro-Plans ohne Verschulden des Kunden erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren für nicht erbrachte Dienstleistungen.

12.5 Die Kündigung beeinflusst bereits erbrachte Dienstleistungen und damit verbundene Zahlungen nicht.

12.6 Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist in diesem Vertrag nicht vorgesehen. Eine außerordentliche Kündigung kann jedoch nach individuellen Absprachen zwischen Pro-Plans und dem Kunden erfolgen

§ 13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit ihm ergeben, ist das Gericht am Sitz von Pro-Plans ausschließlich zuständig, sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für diesen Vertrag.

§ 14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

14.2 Im Falle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

14.3 Diese Regelung gilt entsprechend, falls die Vereinbarung Lücken aufweist.